Liefer- und Verkaufsbedingungen KNEIDINGER1880 GMBH
Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil der Bestellung
I. Kaufgegenstand
Eine Abweichung von der bestellten Ausführung des Kaufgegenstandes ist zulässig, wenn es sich um eine dem Käufer zumutbare Änderung oder Abwei- chung, die geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist, handelt (serienmäßi- ge Abweichung in Form und Konstruktion sowie geringfügige Farbabweichun- gen), soferne diese Abweichung bzw. Änderung nicht steuerliche oder versi- cherungsmäßige Nachteile für den Käufer zur Folge hat.
II. Übergabe bzw. Übernahme
- Der Ort der Übergabe bzw. Übernahme des Kaufgegenstandes ist der Firmensitz des Verkäufers.
- Hat der Verkäufer den Käufer verständigt, dass der bestellte Kaufge-genstand zur Abholung bereitgestellt ist, so ist der Käufer verpflich- tet, diesen binnen 10 Tagen ab Erhalt der Verständigung am oben be- zeichneten Ort abzuholen.
- Mit dem Zeitpunkt des fruchtlosen Ablaufes der Übernahmsfrist bzw. im Falle der Übergabe bzw. Übernahme des Kaufgegenstandes spätes- tens mit diesem Zeitpunkt geht die mit dem Besitz des Kaufgegenstan- des verbundene Last und Gefahr auf den Käufer über. Der Verkäufer haftet nach fruchtlosem Ablauf der Übernahmsfrist nicht für Beschä- digung oder Verlust des Kaufgegenstandes, es sei denn, dass die Be- schädigung oder der Verlust von ihm oder einer Person, für die er ein- zustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
- Für den Fall der nicht rechtzeitigen Abnahme des Kaufgegenstandes ist der Verkäufer berechtigt, ein angemessenes Standgeld zu verrechnen.
- Der Käufer ist verpflichtet, bei Übernahme des Kaufgegenstandes zu prüfen, ob es seiner Bestellung entspricht. Ist dies der Fall, so hat er dies bei Übernahme des Kaufgegenstandes zu bestätigen. Er hat allfäl- lige offene Mängel sofort zu rügen. Im übrigen gelten hinsichtlich all- fälliger Mängel des Kaufgegenstandes die Gewährleistungsbestimmun- gen gemäß Punkt VII.
III. Kaufpreis
- Der oben angeführte Kaufpreis wird garantiert, wenn die vereinbarte Lieferfrist nicht länger als zwei Monate ist. Ist dies der Fall, so kann er sich nur durch folgende Umstände verändern, deren Eintritt nicht vom Willen des Verkäufers abhängig ist: Änderungen von Zöllen und Wäh- rungsparitäten und/oder Erhöhung von Abgaben und Ausstattungsände- rungen auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften. Wird eine Lie- ferfrist von über zwei Monaten vereinbart, so kann der Verkäufer einen höheren als den oben angeführten Kaufpreis verlangen, wenn einer der oben angeführten Umstände eintritt oder sich für den Verkäufer die Einstandskosten für den Kaufgegenstand erhöhen und er Eintritt dieser Umstände nicht vom Willen des Verkäufers abhängig ist.
- Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer bei Lieferung eine Preiserhöhung des Kaufantrages von mehr als 5% des vereinbarten Gesamtkaufpreises begehrt. Der Verkäufer hat den Käu- fer von der Preiserhöhung nachweislich zu verständigen und ihn aufzu- fordern, ihm innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen, ob er vom Vertrag zurücktritt. Tritt der Käufer innerhalb dieser Frist nicht vom Vertrag zurück, so gilt der gemäß Zif. 4 des Kaufantrages erhöhte Kaufpreis als vereinbart. Darauf hat der Verkäufer den Käufer aus- drücklich aufmerksam zu machen.
IV. Auflösung des Kaufvertrages aus Verschulden des Käufe
Wird der Vertrag aus dem Verschulden des Käufers aufgelöst, so kann der Verkäufer vom Käufer als Ersatz einen Vergütungsbetrag in Höhe von 10% des Kaufpreises oder den gesetzlichen Schadenersatzbetrag beanspruchen.
V. Ersatzlieferung
Wenn der Käufer in Annahmeverzug kommt, ist der Verkäufer berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen und an seiner Stelle einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern.
VI. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Der Kaufge- genstand ist vom Käufer auf seine Kosten gegen die in der Kfz-Vollkaskoversicherung bezeichneten Risken zu versichern.
1. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art immer über den unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Kaufgegenstand zu treffen.
2. Der Käufer hat den Verkäufer sogleich zu verständigen, falls von Dritten auf den Kaufgegenstand gegriffen wird (z. B. Exekutionsführung auf den Kaufgegenstand).
VII. Gewährleistung und Garantie
1. Dem Käufer stehen bei Mängeln des Kaufgegenstandes Gewährleistungsansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, denjenigen Käufern, denen die Stellung eines Konsumenten im Sinne des § 1 KSchG zukommt, auch die Gewährleistungsansprüche des Konsumentenschutzgesetzes – mit folgenden Regelungen zu:
a) Der Verkäufer kann sich von dem Anspruch auf Aufhebung des Vertra- ges oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie aus tauscht.
b) Der Verkäufer kann sich von der Pflicht zur Gewährung einer angemes senen Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt.
c) Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Kaufgegenstandes durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine an gemessene Abgeltung für die Benützung des Kaufgegenstandes zu leis ten.
d) Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Sachmängeln beginnt mit der Übergabe bzw. Übernahme des Fahrzeu ges durch den Käufer.
2. Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus leistet der Verkäufer für den Kaufgegenstand die im nachstehenden angeführten Garantie.
a) Dem Käufer wird für den Kaufgegenstand die vom Lieferanten des
Verkäufers letzterem jeweils gewährte Garantie in dieser Art und in dem Umfang zugestanden, wie dies Vertragsinhalt zwischen Verkäufer und Lieferant ist.
b) Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln nach dieser Garantie können nur bei den für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend gemacht werden und sind unverzüglich nach Feststellung eines Mangels zu erheben.
c) Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand zuvor von einem für dessen Betreuung nicht anerkannten Betrieb in standgesetzt worden ist, oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung das Lieferwerk nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Lieferwerk nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung, Kundendienstpass usw.) nicht befolgt hat.
d) Garantieansprüche sind innerhalb der genannten Garantiefrist nach den Bestimmungen des § 933 ABGB geltend zu machen.
VIII. Lieferbedingung
Der Käufer wurde vom Verkäufer darauf hingewiesen, dass es dem Letztgenann- ten untersagt ist, fabriksneue Volkswagen/Audi PKW Automobile an nicht auto- risierte Abnehmer zu verkaufen, die Kraftfahrzeuge zu kommerziellen Zwecken weitervertreiben.
Der/die Käufer erklärt/erklären aus diesem Grunde ausdrücklich, dass er/sie das bestellte Fahrzeug zur Eigennutzung und nicht zum Weiterverkauf zu kom- merziellen Zwecken, d. h. in der Absicht, durch einen Verkauf des Fahrzeugs Gewinn zu erzielen, erwerben wird. Wird das Fahrzeug entgegen den vorgenannten Bestimmungen zu kommerziellen Zwecken weiterveräußert, verpflichtet(n) sich der/die Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Kaufpreises.
IX. Sonstige Vertragsbestimmungen
Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufantrag enthaltenen persönlichen Daten vom Verkäufer automationsunterstützt verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, vom Käu- fer bankmäßige Zinsen sowie die MWSt. aus den Zinsen zu begehren.
Ich (Wir) bestätige(n), durch meine (unsere) Unterschrift, dass die im oben stehenden Vertragstext fettgedruckten Vertragsbedingungen, sowie die zwischen Lieferanten und Käufer geltenden Garantiebestimmungen, zwi- schen mir (uns) und dem Verkäufer bzw. dessen Bevollmächtigten (Vertre- ter, Dienstnehmer) ausdrücklich besprochen wurden, und zwar insbesondere die Bestimmungen über die Abänderung des Kaufgegenstandes von der be- stellten Ausführung (Punkt 1. der Liefer- und Verkaufsbedingungen) und die Erhöhung des Kaufpreises (Punkt III/1. der Liefer- und Verkaufsbedingun- gen). Ich (Wir) bestätige(n), eine Kopie des Kaufantrages samt Ge- schäftsbedingungen erhalten zu haben.